Die östlich der Oder gelegene polnische Stadt Słubice ging nach Festlegung der Oder-Neiße-Grenze in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg aus dem einstmaligen Frankfurter Stadtteil Dammvorstadt hervor. Frankfurt (Oder) ist eine am Westufer der Oder gelegene kreisfreie Stadt im östlichen Brandenburg
Bundesland
Einwohner
56.679 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
15230, 15232, 15234, 15236
Vorwahlen
0335, 033605
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Frankfurt (Oder) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 16:00
- Dienstag: 09:00 - 16:00
- Mittwoch: 09:00 - 16:00
- Donnerstag: 09:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Frankfurt (Oder) sindSeveral Bebauungsplanverfahren aktuell im Gange:
- Ein Projekt der evangelischen Kirchengemeinde plant den Bau von 17 Einfamilienhäusern auf 1,7 Hektar Land in Lichtenberg, vor allem für junge Familien.
- Ein Berliner Projektentwickler arbeitet an der Sanierung des ehemaligen Heeresbauamts in der Fürstenwalder Poststraße, um ein Boardinghouse zu errichten.
- Es gibt Entwurfsbeteiligungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung, insbesondere für die Projekte "Photovoltaik Lindower Weg" und andere, mit öffentlicher Auslegung der Planentwürfe vom 17.10.2024 bis 18.11.2024.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.